Offener Brief zur Rückkehr der Tarifweitergabe

An die lokale Presse und SuE-Beschäftigte,

Sehr geehrte Gemeinderät*innen,
Sehr geehrte Stadtverwaltung
Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,

positiv haben wir vernommen, dass die Stadt im nächsten Haushalt 2023/2024 einen Schritt zurück zu einer tariflichen Bezahlung, auch für die freien Träger*innen ermöglichen möchte.

Wir befürchten, dass die freien Träger*innen den Abschluss der TVöD SuE zum 01.07.2022 (Rückwirkend durch die Redaktionsverhandlungen), sowie die Steigerungen des TVöD Abschlusses 2020 momentan aus der „eigenen Tasche“ schultern müssten. Bis zum neuen Haushaltsbeschluss wären sie zum Beispiel gezwungen ca. 9 Monate die Zulagen von 130/180€ entweder vorzufinanzieren oder gar aus kleine Reserven zu bedienen. Dies wäre eine Grobfahrlässigkeit, die einige Träger*innen sogar existenziell bedrohen würden.

Wir bitten um Klarstellung einiger für uns undurchsichtigen Punkte:

  1. Ab wann genau sollen die Träger*in von der Weitergabe der tariflichen Erhöhung profitieren? Wie sollen diese Zeit der „Vorfinanzierung“ überbrücken?
  2. Werden alle Kürzungen zurück genommen und auch für das Jahr 2020/2021/2022 rückwirkend wieder real weiter gegeben?
  • Werden auch die Kürzung der Verfügungszeiten wieder zurück genommen? Werden diese auch rückwirkend wieder real bezahlt?
  • Wird auch die ganze Tariferhöhung des TVöD Abschlusses 2020 nachvollzogen? (Einmalige steuerfreie „Corona-Sonderzahlung“, 1,4% zum 1.4.2021, 1,8 % zum 1.4.2022 sowie Erhöhung der Jahressonderzahlung). Werden diese auch rückwirkend wieder real bezahlt?
  • Sollte es keine Rückwirkende Erstattung seit den Kürzungen geben, werden die Erhöhungen fiktiv eingerechnet um Zinseszinseffekte mit einzubeziehen und das Aussetzten der Tarifweitergabe sich nicht endlos in die Zukunft negativ auswirkt?
  1. Wird der Abschluss des TvöD SuE 2022 in Gänze finanziert?
  • Die Zulage von monatlich 130 bzw. 180 Euro zum 1.7.2022?
  • Wie werden die Träger*in bei dem Wahlmodell; „Zwei-plus-zwei“ Entlastungstage unterstützt?
  • Wird auch die im Oktober 2024 anstehende Anpassung der Stufenlaufzeiten wie sie im TvöD üblich ist vollzogen und im nächsten Doppelhaushalt mit einberechnet?
  1. Wird die kommende TvöD Verhandlung zum 1.1.2023 für den Doppelhaushalt 2023/24 mir berücksichtigt, die einen Inflationsausgleich anstrebt bereits mit eingerechnet?

Generell begrüßen wir das es ein zurück zur Weitergabe der Tarifsteigerungen kommen soll und unser Druck Wirkung zeigt. Diese „zurück“ muss aber vollumfänglich den Tarifvertrag abbilden und auch die vollzogenen Kürzungen rückwirkend erstattet werden.
Wir verwehren uns einer Logik die das Kürzungen im Sozial- und Erziehungsbereich legitim ansieht, sobald die Haushaltslage angespannt ist. Wir und die Menschen mit denen wir Arbeiten sind keine Verfügungsmasse für die Haushaltssanierung. Es bleibt dabei, wie schon in unserem Offenen Brief im Dezember 2020 gefordert:
– Wir sagen nein zu einer Kürzungspolitik, die auf dem Rücken von uns Beschäftigten ausgetragen wird
– Wir sagen nein zu einer Kürzungspolitik, die zum Nachteil aller Menschen ist, die auf eine gute soziale Infrastruktur angewiesen sind
– Wir fordern: Ja, zur Tariftreue der Stadt Freiburg und der Träger*in
– Wir fordern: Holt euch das Geld bei den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung (sie besitzen zwei Drittel des Vermögens)

Hier gibt es den Offener Brief als .pdf zum ausdrucken und im Betrieb aufzuhängen.

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